Patientenverfügung
Ihr Wille zählt!
Bestimmen Sie selbst was bei Unfall, Krankheit oder im Alter geschehen soll.
Sie haben sicher eine Vorstellung, wie Sie in Situationen, in denen Sie nicht selbst bestimmen können, behandelt
werden wollen, was getan werden darf und was unterlassen werden soll.
In Ihrer persönlichen Patientenverfügung sichern Sie sich das Selbstbestimmungsrecht, wenn Sie vorübergehend oder
langfristig nicht urteilsfähig sind oder sich nicht äussern können.
Die Vorsorgeverfügungen des Roten Kreuzes Wallis werden von
freiwilligen Beraterinnen und
Berater erstellt. Diese sind in Zusammenarbeit mit GGG Voluntas und dem SRK geschult, sorgfältig vorbereitet,
ausgewählt und werden fachlich begleitet. Sie stehen unter Schweigepflicht.
Das Rote Kreuz Wallis berät Sie bei der Erstellung Ihrer Patientenverfügung durch ein persönliches Beratungsgespräch
und erstellt die Verfügung. Sie haben die Möglichkeit Ihre Verfügung zu hinterlegen. So sind die Dokumente jederzeit
365 Tage / 24 Stunden abrufbar.
Vorsorgeverfügungen im Überblick
Für das Medizinische: Patientenverfügung
Die Patientenverfügung gibt Auskunft, auf welcher Basis medizinische Behandlungsentscheide getroffen werden sollen
(Werte-Erklärung). Sie enthält auch die Einwilligung oder den Widerspruch zu bestimmten medizinischen und pflegerischen
Massnahmen.
In der Regel werden auch Vertrauenspersonen für die Mitwirkung an der Entscheidungsfindung bevollmächtigt. Weiter können
Angaben zu Organspende, Autopsie und Begleitung gemacht werden.
Für das Rechtliche: Vorsorgeauftrag
Ist jemand über längere Zeit nicht fähig, die eigenen Geschäfte zu erledigen, ist ein gesetzlicher Vertreter
(Beistand, Vormund) nötig. So können anfallende Angelegenheiten (Verträge, weitere Rechtshandlungen) rechtsgültig
erledigt werden. Das aktuelle Vormundschaftrecht und das neue Erwachsenenschutzgesetz bieten die Möglichkeit, im
Voraus eine Vertrauensperson zu bezeichnen, die bei Bedarf als gesetzlicher Vertreter eingesetzt wird.
Für die letzten Dinge: Bestattungsverfügung
Auch Bestattungswünsche können rechtsverbindlich angeordnet werden. Darin werden z.B. die Bestattungsart, die Gestaltung
der Feier, die Todesanzeige, usw. festgelegt.
Sind Sie interessiert? Dann rufen Sie uns am besten gleich an oder senden Sie ein Mail an:
Telefon: 027 924 55 32
E-mail
Weitere Informationen finden Sie in unserem
Prospekt.
Die Preise finden sie in unserem
Einlegeblatt.
Häufige
Fragen zur Patientenverfügung