Patientenverfügung

Ihr Wille zählt!

Bestimmen Sie selbst was bei Unfall, Krankheit oder im Alter geschehen soll.


Sie haben sicher eine Vorstellung, wie Sie in Situationen, in denen Sie nicht selbst bestimmen können, behandelt werden wollen, was getan werden darf und was unterlassen werden soll.

In Ihrer persönlichen Patientenverfügung sichern Sie sich das Selbstbestimmungsrecht, wenn Sie vorübergehend oder langfristig nicht urteilsfähig sind oder sich nicht äussern können.

Die Vorsorgeverfügungen des Roten Kreuzes Wallis werden von freiwilligen Beraterinnen und Berater erstellt. Diese sind in Zusammenarbeit mit GGG Voluntas und dem SRK geschult, sorgfältig vorbereitet, ausgewählt und werden fachlich begleitet. Sie stehen unter Schweigepflicht.

Das Rote Kreuz Wallis berät Sie bei der Erstellung Ihrer Patientenverfügung durch ein persönliches Beratungsgespräch und erstellt die Verfügung. Sie haben die Möglichkeit Ihre Verfügung zu hinterlegen. So sind die Dokumente jederzeit 365 Tage / 24 Stunden abrufbar.

Vorsorgeverfügungen im Überblick

Für das Medizinische: Patientenverfügung

Die Patientenverfügung gibt Auskunft, auf welcher Basis medizinische Behandlungsentscheide getroffen werden sollen (Werte-Erklärung). Sie enthält auch die Einwilligung oder den Widerspruch zu bestimmten medizinischen und pflegerischen Massnahmen.
In der Regel werden auch Vertrauenspersonen für die Mitwirkung an der Entscheidungsfindung bevollmächtigt. Weiter können Angaben zu Organspende, Autopsie und Begleitung gemacht werden.

Für das Rechtliche: Vorsorgeauftrag

Ist jemand über längere Zeit nicht fähig, die eigenen Geschäfte zu erledigen, ist ein gesetzlicher Vertreter (Beistand, Vormund) nötig. So können anfallende Angelegenheiten (Verträge, weitere Rechtshandlungen) rechtsgültig erledigt werden. Das aktuelle Vormundschaftrecht und das neue Erwachsenenschutzgesetz bieten die Möglichkeit, im Voraus eine Vertrauensperson zu bezeichnen, die bei Bedarf als gesetzlicher Vertreter eingesetzt wird.

Für die letzten Dinge: Bestattungsverfügung

Auch Bestattungswünsche können rechtsverbindlich angeordnet werden. Darin werden z.B. die Bestattungsart, die Gestaltung der Feier, die Todesanzeige, usw. festgelegt.

Sind Sie interessiert? Dann rufen Sie uns am besten gleich an oder senden Sie ein Mail an:

Telefon: 027 924 55 32 E-mail

Weitere Informationen finden Sie in unserem Prospekt.
Die Preise finden sie in unserem Einlegeblatt.

Häufige Fragen zur Patientenverfügung