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HomeBildungBildungsangebotGleichstellung der Ausbildung zum Pflegehelfenden

Gleichstellung der Ausbildung zum Pflegehelfenden

Lassen Sie sich Ihre Erfahrung anrechnen und erlangen Sie das Zertifikat Pflegehelfende SRK.

ANERKENNUNGSVERFAHREN: ZERTIFIKAT PFLEGEHELFENDE SRK

Unter gewissen Bedingungen ist es möglich, eine Gleichwertigkeit zum Zertifikat Pflegehelfende SRK zu beantragen. Für das erfolgreiche Absolvieren des Gleichwertigkeitsverfahrens müssen Antragsstellende Bildungsleistungen im theoretischen und praktischen Bereich der allgemeinen Krankenpflege vorweisen, die in Umfang und Inhalten dem Lehrgang Pflegehelfende SRK entsprechen.
Nähere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.

 

Schweizerisches Rotes Kreuz
Anerkennung Ausbildungsabschlüsse
Werkstrasse 18
3084 Wabern

Telefon: +41 (0)31 960 76 76
(Di. und Do. von 10 bis 12 Uhr)

Website: www.redcross.ch/gleichwertigkeit

 

ANERKENNUNG AUSLÄNDISCHER AUSBILDUNGSABSCHLÜSSE

Das SRK anerkennt ausländische Diplome in Gesundheitsberufen. Nähere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.


Schweizerisches Rotes Kreuz
Anerkennung Ausbildungsabschlüsse
Werkstrasse 18
3084 Wabern


Hotline: +41 (0)58 4004 484
(Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr)

Mail:

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