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Babysitter-Vermittlung

Sie möchten ins Kino gehen, einen Abend ohne Kinder geniessen oder einen Kurs machen?

Das Rote Kreuz vermittelt Babysitter, welche mindestens 14 Jahre alt sind und den Kurs „Babysitter“ des Schweizerischen Roten Kreuzes besucht haben.


Die Babysitter wissen, wie mit den Kindern umgehen.  Sie können kleine Mahlzeiten wie Schoppen und Brei zubereiten und verabreichen, sie wickeln, beschäftigen und spielen mit den Kleinkindern.

Sie betreuen keine kranken Kinder und keine Kinder unter drei Monaten.

Infos

  • Diese Vermittlung ist eine kostenlose Dienstleistung des Roten Kreuzes Wallis.
  • Sobald die unterzeichnete Vermittlungs-Vereinbarung vorliegt, erhalten Sie eine Übersicht der Jugendlichen ihrer Region. Bei Bedarf kann jederzeit eine aktuelle Liste angefordert werden.
  • Der empfohlene Stundentarif beträgt CHF 8.- zwischen 8 - 20 Uhr und CHF 7.- nach 22 Uhr.
  • Alle weiteren Informationen finden Sie auf der nachfolgenden Vermittlungsvereinbarung

Vereinbarung & Richtlinien

 

Coronavirus - Empfehlungen

  • Babysitter sollen grundsätzlich nicht als Ersatz für Kinderbetreuung (KBH, Kita etc.) fungieren, wenn Eltern ausser Haus bei der Arbeit sind.
  • Es sollen nur Einsätze geleistet werden, wenn der Babysitter (und seine Familie) sowie die Familie bei der das Kind gehütet wird, gesund sind und keine (bekannte) Ansteckungsgefahr besteht.
  • Im Übrigen gelten die empfohlenen Schutzmassnahmen. Die Vorgabe des Social Distancing kann dabei nicht eingehalten werden.
  • Babysittern wird empfohlen, ihre Einsätze auf eine oder ganz wenige Familien zu beschränken, um den Risikokreis eng zu halten. Idealerweise bei einer Familie in der Nachbarschaft, mit deren Kindern sie schon in Kontakt waren.
 
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